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Zitierungen von § 55b Gewerbeordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 55b GewO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GewO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 55e GewO Sonn- und Feiertagsruhe (vom 14.09.2007)
... wenn sie unselbständig ausgeübt werden. Dies gilt nicht für die unter § 55b Abs. 1 fallende Tätigkeit, soweit sie von selbständigen Gewerbetreibenden ausgeübt ...
§ 56 GewO Im Reisegewerbe verbotene Tätigkeiten (vom 01.01.2023)
...  (2) (aufgehoben) (3) Die Vorschriften des Absatzes 1 finden auf die in § 55b Abs. 1 bezeichneten gewerblichen Tätigkeiten keine Anwendung. (4) Absatz 1 Nr. 1 ...
§ 59 GewO Untersagung reisegewerbekartenfreier Tätigkeiten
... nach § 55a oder § 55b eine Reisegewerbekarte nicht erforderlich ist, kann die reisegewerbliche Tätigkeit unter der ...
§ 60b GewO Volksfest
... die §§ 69a bis 71a finden entsprechende Anwendung; jedoch bleiben die §§ 55 bis 60a und 60c bis 61a sowie 71b unberührt. (3) ...
§ 68 GewO Spezialmarkt und Jahrmarkt
... auch Tätigkeiten im Sinne des § 60b Abs. 1 ausgeübt werden; die §§ 55 bis 60a und 60c bis 61a bleiben ...
 
Zitat in folgenden Normen

Waffengesetz (WaffG)
Artikel 1 G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 228 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 35 WaffG Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote
... Stoßwaffen ist verboten: 1. im Reisegewerbe, ausgenommen in den Fällen des § 55b Abs. 1 der Gewerbeordnung , 2. auf festgesetzten Veranstaltungen im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
G. v. 07.09.2007 BGBl. I S. 2246; zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 1 G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2130
Artikel 9 MEG II Änderung der Gewerbeordnung
... Erlaubnis verfügt;". e) Nummer 8 wird aufgehoben. 5. § 55b Abs. 1 Satz 2 wird aufgehoben. 6. § 55c wird wie folgt geändert:  ...
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