§ 42
Die Vernichtung der Exemplare und der Vorrichtungen kann im Wege des bürgerlichen Rechtsstreits oder im Strafverfahren verfolgt werden.
interne Verweise§ 44 KunstUrhG ... §§ 42 , 43 finden auf die Verfolgung des in § 38 bezeichneten Rechtes entsprechende ...
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