§ 184d (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG)
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2309
Artikel 5 GKV-FinG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch ... angefügt: „Dabei ist sicherzustellen, dass die Ausgleichsumlage nach § 184d unmittelbar beitragswirksam wird; eine Beschränkung auf bestimmte Gruppen von Unternehmen ist ... Berücksichtigung des Beitragsmaßstabes zulässig." 2. Dem § 184d wird folgender Satz angefügt: „Klagen gegen Entscheidungen des ...
LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG)
G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Artikel 3 LSV-NOG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch ... gefasst: „§ 184c (weggefallen)". m) Die Angabe zu § 184d wird wie folgt gefasst: „§ 184d (weggefallen)". n) In der ... m) Die Angabe zu § 184d wird wie folgt gefasst: „§ 184d (weggefallen)". n) In der Angabe zu § 197 werden die Wörter „an ... hat in ihrer Mitgliederzeitschrift" ersetzt. 29. Die §§ 184a bis 184d werden aufgehoben. 30. § 187a wird wie folgt gefasst: „§ ... durchgeführt. Dabei sind für das Ausgleichsjahr 2012 die §§ 184a bis 184d in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung mit der Maßgabe anzuwenden, dass die ...
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