Änderung § 143c SGB VII vom 01.01.2009

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§ 143c SGB VII a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2009 geltenden Fassung
§ 143c SGB VII n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579, 2246
(Text alte Fassung)

§ 143c (neu)


(Text neue Fassung)

§ 143c (aufgehoben)





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