Änderung Anlage 2 SGB VII vom 11.08.2010

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Anlage 2 SGB VII a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.08.2010 geltenden Fassung
Anlage 2 SGB VII n.F. (neue Fassung)
in der am 11.08.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 05.08.2010 BGBl. I S. 1127
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 5 Versicherungsbefreiung


(Text neue Fassung)

Anlage 2 (zu § 114) Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften


vorherige Änderung

Von der Versicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 werden auf Antrag Unternehmer landwirtschaftlicher Unternehmen im Sinne des § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis zu einer Größe von 0,25 Hektar und ihre Ehegatten unwiderruflich befreit; dies gilt nicht für Spezialkulturen. Das Nähere bestimmt die Satzung.



1. Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Schleswig-Holstein und Hamburg

2. Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Niedersachsen-Bremen

3. Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Nordrhein-Westfalen

4. Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland

5. Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern

6. Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben

7. Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Baden-Württemberg

8. Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland

9. Gartenbau-Berufsgenossenschaft


 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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