Änderung § 119a SGB VII vom 22.12.2007

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§ 119a SGB VII a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 22.12.2007 geltenden Fassung
§ 119a SGB VII n.F. (neue Fassung)
in der am 22.12.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 18.12.2007 BGBl. I S. 2984
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 119a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 119a Verwaltungsgemeinschaften bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften


vorherige Änderung

 


Jede landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bildet mit der bei ihr errichteten landwirtschaftlichen Alterskasse, landwirtschaftlichen Krankenkasse und landwirtschaftlichen Pflegekasse eine Verwaltungsgemeinschaft.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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