Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 172a SGB VII

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 172a SGB VII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 184 SGB VII Rücklage (vom 01.01.2010)
... von § 172a Abs. 2 wird die Rücklage mindestens in einfacher Höhe der durchschnittlichen monatlichen ... von 0,5 Prozent der Ausgaben des abgelaufenen Kalenderjahres zugeführt. Es gilt § 172a Abs. 4 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 8 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
... am 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres nicht übersteigen." 13. § 172a Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Unfallversicherungsträger bilden die ...

Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG)
G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2130, 2010 I S. 252; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583
Artikel 1 UVMG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (vom 22.04.2015)
... der Unfallversicherungsträger § 172 Betriebsmittel § 172a Rücklage § 172b Verwaltungsvermögen § 172c ... am 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres nicht übersteigen. § 172a Rücklage (1) Der Unfallversicherungsträger hat zur Sicherstellung seiner ... wie folgt gefasst: „§ 184 Rücklage Abweichend von § 172a Abs. 2 wird die Rücklage mindestens in einfacher Höhe der durchschnittlichen monatlichen ... Betrag von 0,5 Prozent der Ausgaben des abgelaufenen Kalenderjahres zugeführt. Es gilt § 172a Abs. 4." 27. § 185 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird ... am 1. Januar 2010 die für ihn maßgebende Höchstgrenze nach § 172a Abs. 2 oder nach § 184 überschreitet, sollen diese Mittel in die ...
Anzeige