Zitierungen von § 47a SGB VII

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47a SGB VII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 47a SGB VII Beitragszahlung der Unfallversicherungsträger an berufsständische Versorgungseinrichtungen und private Krankenversicherungen (vom 25.07.2017)
... von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, gilt § 47a Absatz 1 des Fünftes Buches entsprechend. (2) Die Unfallversicherungsträger ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Artikel 1 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
§ 65 SGB IX Leistungen zum Lebensunterhalt (vom 01.01.2024)
... 2. Verletztengeld: die Träger der Unfallversicherung nach Maßgabe der §§ 45 bis 48, 52 und 55 des Siebten Buches, 3. Übergangsgeld: die Träger der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162
Artikel 22 ReRaG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
...  1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 47 folgende Angabe zu § 47a eingefügt: „§ 47a Beitragszahlung der Unfallversicherungsträger ... wird nach der Angabe zu § 47 folgende Angabe zu § 47a eingefügt: „ § 47a Beitragszahlung der Unfallversicherungsträger an berufsständische ... und private Krankenversicherungen". 2. Nach § 47 wird folgender § 47a eingefügt: „§ 47a Beitragszahlung der Unfallversicherungsträger ... 2. Nach § 47 wird folgender § 47a eingefügt: „ § 47a Beitragszahlung der Unfallversicherungsträger an berufsständische ... von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, gilt § 47a Absatz 1 des Fünftes Buches entsprechend. (2) Die Unfallversicherungsträger haben der ...


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