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Zitierungen von § 27 SGB VII

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 SGB VII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 27a SGB VII Nutzung der Telematikinfrastruktur (vom 26.03.2024)
... (2) § 360 des Fünften Buches gilt entsprechend für die Leistungserbinger nach § 27 Absatz 1 sowie die Unfallversicherungsträger, sobald die Verordnung von Leistungen nach § 27 ... 27 Absatz 1 sowie die Unfallversicherungsträger, sobald die Verordnung von Leistungen nach § 27 Absatz 1 Nummer 4 elektronisch erfolgt und der Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur angebunden ...
 
Zitat in folgenden Normen

Soldatenentschädigungsgesetz (SEG)
Artikel 1 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3933
§ 16 SEG Katalog der Leistungen der medizinischen Versorgung
...  1. ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung nach den § 27 Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 3 und § 28 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, 2. Versorgung mit Arznei- und ... Siebten Buches Sozialgesetzbuch, 2. Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln nach den § 27 Absatz 1 Nummer 4 und § 29 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, 3. Versorgung mit Heilmitteln nach ... § 29 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, 3. Versorgung mit Heilmitteln nach den § 27 Absatz 1 Nummer 4 und § 30 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, 4. Versorgung mit Hilfsmitteln und ... sowie die Gewährung einer Pauschale zum Kleider- und Wäscheverschleiß nach den § 27 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 2 und § 31 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, 5. stationäre Behandlung nach ... § 31 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, 5. stationäre Behandlung nach den § 27 Absatz 1 Nummer 6 und § 33 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, 6. Leistungen der medizinischen ... Siebten Buches Sozialgesetzbuch, 6. Leistungen der medizinischen Rehabilitation nach § 27 Absatz 1 Nummer 7 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 42 Absatz 2 Nummer 1 und 3 bis 7 und Absatz 3 des Neunten Buches ... Absatz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, 7. häusliche Krankenpflege nach den § 27 Absatz 1 Nummer 5 und § 32 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, 8. Leistungen bei ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 311 SGB V Aufgaben der Gesellschaft für Telematik (vom 26.03.2024)
... Unfallversicherung die Telematikinfrastruktur zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den §§ 27 und 27a des Siebten Buches nutzen können, 15. Unterstützung sowie ...
§ 341 SGB V Elektronische Patientenakte (vom 26.03.2024)
... § 137f ergeben, 14. Daten der Heilbehandlung und Rehabilitation nach § 27 Absatz 1 des Siebten Buches , 15. elektronische Abschriften der Patientenakte nach § 630g Absatz 2 Satz 1 des ...
§ 361 SGB V Zugriff auf ärztliche Verordnungen in der Telematikinfrastruktur (vom 26.03.2024)
... wenn sie im Rahmen einer Tätigkeit nach dem Siebten Buch auf ärztliche Verordnungen nach § 27 Absatz 1 des Siebten Buches zugreifen. (2) Auf Daten der Versicherten in vertragsärztlichen ...
§ 361a SGB V Einwilligungsbasierte Übermittlung von Daten aus vertragsärztlichen elektronischen Verordnungen; Verordnungsermächtigung (vom 26.03.2024)
... dies für individuelle Angebote zur Verbesserung der Heilbehandlung oder Rehabilitation nach § 27 Absatz 1 des Siebten Buches sowie zur Bewilligung von Leistungen vor einer Inanspruchnahme verordneter Leistungen erforderlich ... 1, 4, 5, 6 und 7 gilt auch, wenn die Leistungserbringer in einem Behandlungsverhältnis nach § 27 Absatz 1 des Siebten Buches mit den jeweiligen Versicherten stehen, soweit dies zur Unterstützung der Behandlung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 8 BTHG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
... nur für die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation." 3. In § 27 Absatz 1 Nummer 7 wird die Angabe „26" durch die Angabe „42" ersetzt. ...

Digital-Gesetz (DigiG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101, 101a
Artikel 1 DigiG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Unfallversicherung die Telematikinfrastruktur zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den §§ 27 und 27a des Siebten Buches nutzen können, 15. Unterstützung sowie ... 16 werden angefügt: „14. Daten der Heilbehandlung und Rehabilitation nach § 27 Absatz 1 des Siebten Buches , 15. elektronische Abschriften der Patientenakte nach § 630g Absatz 2 Satz 1 ... wenn sie im Rahmen einer Tätigkeit nach dem Siebten Buch auf ärztliche Verordnungen nach § 27 Absatz 1 des Siebten Buches zugreifen." 64. § 361a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... dies für individuelle Angebote zur Verbesserung der Heilbehandlung oder Rehabilitation nach § 27 Absatz 1 des Siebten Buches sowie zur Bewilligung von Leistungen vor einer Inanspruchnahme verordneter Leistungen erforderlich ... 1, 4, 5, 6 und 7 gilt auch, wenn die Leistungserbringer in einem Behandlungsverhältnis nach § 27 Absatz 1 des Siebten Buches mit den jeweiligen Versicherten stehen, soweit dies zur Unterstützung der Behandlung ...
Artikel 3 DigiG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 27 wird wie folgt gefasst: „§ 27 Umfang der Heilbehandlung, Anschluss an die ... geändert: a) Die Angabe zu § 27 wird wie folgt gefasst: „ § 27 Umfang der Heilbehandlung, Anschluss an die Telematikinfrastruktur". b) Nach der ... Heilbehandlung, Anschluss an die Telematikinfrastruktur". b) Nach der Angabe zur § 27 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 27a Nutzung der ... „§ 27a Nutzung der Telematikinfrastruktur". 2. § 27 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 27 Umfang der Heilbehandlung, Anschluss an die Telematikinfrastruktur". b) Dem ... bis 368 des Fünften Buches festgelegten Anforderungen erfüllen." 3. Nach § 27 wird folgender § 27a eingefügt: „§ 27a Nutzung der ... (2) § 360 des Fünften Buches gilt entsprechend für die Leistungserbinger nach § 27 Absatz 1 sowie die Unfallversicherungsträger, sobald die Verordnung von Leistungen nach § 27 ... 27 Absatz 1 sowie die Unfallversicherungsträger, sobald die Verordnung von Leistungen nach § 27 Absatz 1 Nummer 4 elektronisch erfolgt und der Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur angebunden ist. ...