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Zitierungen von § 155 SGB VII

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 155 SGB VII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 154 SGB VII Berechnungsgrundlagen in besonderen Fällen (vom 01.01.2016)
... der Beiträge der freiwillig Versicherten nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 und 4 gilt § 155 entsprechend. Die Beiträge werden für volle Monate erhoben. (2) ...
§ 165 SGB VII Nachweise (vom 01.01.2017)
... Beschäftigte erhoben werden, bei denen sich die Höhe des Beitrages nach den §§ 155 , 156 und 185 Absatz 2 und 4 nicht nach den Arbeitsentgelten richtet, hat der Unternehmer die zur ...
§ 166 SGB VII Auskunftspflicht der Unternehmer und Beitragsüberwachung (vom 25.10.2013)
... 1 gilt nicht, 1. soweit sich die Höhe des Beitrages nach den §§ 155 , 156, 185 Absatz 2 oder Absatz 4 nicht nach den Arbeitsentgelten richtet, 2. wenn der ...
§ 186 SGB VII Aufwendungen der Unfallversicherung Bund und Bahn (vom 01.01.2015)
... § 125 Absatz 1 finden von den Vorschriften des Ersten Abschnitts die §§ 150, 152, 155 , 164 bis 166, 168, 172, 172b und 172c Anwendung, soweit nicht in den folgenden Absätzen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

BUK-Neuorganisationsgesetz (BUK-NOG)
G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3836; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
Artikel 5 BUK-NOG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
... Satz 1 gilt nicht, 1. soweit sich die Höhe des Beitrages nach den §§ 155 , 156, 185 Absatz 2 oder Absatz 4 nicht nach den Arbeitsentgelten richtet, 2. wenn der ... § 125 Absatz 1 finden von den Vorschriften des Ersten Abschnitts die §§ 150, 152, 155 , 164 bis 166, 168, 172, 172b und 172c Anwendung, soweit nicht in den folgenden Absätzen ...

Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG)
G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2130, 2010 I S. 252; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583
Artikel 1 UVMG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (vom 22.04.2015)
... Beschäftigte erhoben werden, bei denen sich die Höhe des Beitrages nach den §§ 155 , 156 und 185 Absatz 2 und 4 nicht nach den Arbeitsentgelten richtet, hat der Unternehmer die zur ... Satz 1 gilt nicht, soweit sich die Höhe des Beitrages nach den §§ 155 , 156, 185 Abs. 2 oder § 185 Abs. 4 nicht nach den Arbeitsentgelten richtet. Unternehmer, bei ... des Ersten Abschnitts finden auf die Unfallkasse des Bundes die §§ 150, 152, 155 , 164 bis 166, 168, 172, 172b und 172c Anwendung, soweit nicht in den folgenden Absätzen ...