Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2017 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

I. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Angehörigen des Bundesministeriums der Justiz in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften (BMJWidKlagAnO k.a.Abk.)

A. v. 14.10.2004 BGBl. I S. 2624; aufgehoben durch § 4 A. v. 31.05.2017 BGBl. I S. 1471
Geltung ab 15.11.2004; FNA: 2030-14-139 Beamte
|

I.



Nach § 17 Abs. 5 Satz 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften - BhV) wird dem Bundesamt für Finanzen die Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten der Personen, die dem Bundesministerium der Justiz angehören und beihilfeberechtigt sind, sowie das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen nach § 87a des Bundesbeamtengesetzes übertragen.