Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2006 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser (KFPV)

V. v. 19.09.2002 BGBl. I S. 3674; aufgehoben durch Artikel 32 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
Geltung ab 26.09.2002; FNA: 2126-9-15 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Eingangsformel



Auf Grund des § 17b Abs. 7 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, der durch Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe f des Gesetzes vom 23. April 2002 (BGBl. I S. 1412) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:



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