interne Verweise
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung über die Beiträge nach dem Absatzfondsgesetz
neugefasst durch B. v. 04.07.1994 BGBl. I S. 1456; aufgehoben durch § 3 Artikel 1 G. v. 25.05.2011 BGBl. I S. 950
§ 1 AbsFondsGBeitrV ... (§ 10 Abs. 3 Nr. 6 des Absatzfondsgesetzes) in den Ländern, die die Umlage nach § 22 des Milch- und Fettgesetzes erheben, durch die dafür zuständige Behörde, im ...
§ 3 AbsFondsGBeitrV ... über das Erhebungsverfahren und die Fälligkeit für die Umlage nach § 22 des Milch- und Fettgesetzes entsprechend anzuwenden. § 9 bleibt unberührt. ... § 9 bleibt unberührt. (2) In den Ländern, die keine Umlage nach § 22 des Milch- und Fettgesetzes erheben, gilt § 4 mit der Maßgabe entsprechend, daß ...
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