Artikel 2 - Siebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (7. SGGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 09.12.2004 BGBl. I S. 3302; Geltung ab 01.01.2005, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 2 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung



In § 188 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3220) geändert worden ist, werden die Wörter „der Sozialhilfe" durch die Wörter „in Angelegenheiten der Fürsorge mit Ausnahme der Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes" ersetzt.



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