Artikel 4 - Siebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (7. SGGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 09.12.2004 BGBl. I S. 3302; Geltung ab 01.01.2005, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 4 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am 1. Januar 2005 in Kraft.

(2) Artikel 1 Nr. 1 bis 9 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(3) Artikel 3 Nr. 1 und 2 tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

(4) Artikel 3 Nr. 3 bis 8 tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. Dezember 2004.



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