Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 12.12.2013 aufgehoben
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Eingangsformel - Verordnung über Kosten für Amtshandlungen nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln und nach dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (EMV-FTEKostV)

V. v. 16.07.2002 BGBl. I S. 2647; aufgehoben durch § 2 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4070
Geltung ab 24.07.2002; FNA: 9022-10-3 Funkrecht
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Eingangsformel



Auf Grund des § 10 Abs. 3 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten vom 18. September 1998 (BGBl. I S. 2882) der durch § 19 Abs. 2 Nr. 9 des Gesetzes vom 31. Januar 2001 (BGBl. I S. 170) geändert worden ist, und des § 16 Abs. 2 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 31. Januar 2001 (BGBl. I S. 170), jeweils in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:



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