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Anlage - Verordnung über Kosten für Amtshandlungen nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln und nach dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (EMV-FTEKostV)

V. v. 16.07.2002 BGBl. I S. 2647; aufgehoben durch § 2 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4070
Geltung ab 24.07.2002; FNA: 9022-10-3 Funkrecht
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Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis



Gebühren-
nummer
GebührentatbestandGebühr
in Euro
123
 Gebühren für Maßnahmen nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 EMVG und § 16 Abs. 1 FTEG 
101Prüfung eines Gerätes entsprechend § 16 Abs. 1 FTEG und § 17 Abs. 1 Nr. 1 EMVG246,95
102Durchführung von Maßnahmen entsprechend § 11 Abs. 5, § 15 FTEG und § 14 EMVG
einschließlich Fertigen eines Anschreibens
197,89 bis 5.000
103Ausstellen einer Untersagungsverfügung149,59

 Messtechnische Überprüfung an einem Gerät (EMV-Parameter) 
104Haushaltskleingeräte und Elektrowerkzeuge ohne Elektronik1.001,76
105Haushaltskleingeräte und Elektrowerkzeuge mit Elektronik1.404,64
106Haushaltsgroßgeräte ohne Elektronik1.872,85
107Haushaltsgroßgeräte mit Elektronik1.872,85
108Informationstechnische Einrichtungen (ITE)2.145,07
109Industrielle, wissenschaftliche und medizinische Geräte2.493,51
110Telekommunikationseinrichtungen (TKE) 
 a) analog2.025,29
 b) digital2.874,61
111Beleuchtungseinrichtungen1.371,97
112Funkgeräte/Funkeinrichtungen2.400,95
113Aktive Geräte für Kabelverteilsysteme TN/TV2.803,83
114Geräte der Unterhaltungselektronik1.807,52
115Sonstige GeräteDie Gebühr im
Einzelfall wird nach
dem gebühren-
pflichtigen Tat-
bestand unter 104
bis 114 bestimmt,
der der in Frage
stehenden individuell
zurechenbaren
öffentlichen
Leistung am ehes-
ten entspricht.

 Messtechnische Überprüfung von einer Geräteserie (EMV-Parameter) 
116Haushaltskleingeräte und Elektrowerkzeuge ohne Elektronik2.504,40
117Haushaltskleingeräte und Elektrowerkzeuge mit Elektronik3.511,60
118Haushaltsgroßgeräte ohne Elektronik4.682,13
119Haushaltsgroßgeräte mit Elektronik4.682,13
120Informationstechnische Einrichtungen (ITE)5.362,67
121Industrielle, wissenschaftliche und medizinische Geräte6.233,77
122Telekommunikationseinrichtungen (TKE) 
 a) analog5.063,23
 b) digital7.186,53
123Beleuchtungseinrichtungen3.429,93
124Funkgeräte/Funkeinrichtungen6.002,38
125Aktive Geräte für Kabelverteilsysteme TN/TV7.009,59
126Geräte der Unterhaltungselektronik4.518,80
127Sonstige GeräteDie Gebühr im
Einzelfall wird nach
dem gebühren-
pflichtigen Tat-
bestand unter 116
bis 126 bestimmt,
der der in Frage
stehenden individuell
zurechenbaren
öffentlichen
Leistung am ehes-
ten entspricht.

 Gebühren für besondere Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 FTEG und § 17 Abs. 1 Nr. 2 EMVG 
201Ermittlungen und Messungen am Betriebsort eines Gerätes oder einer Anlage643 bis 7.000
202Fertigen eines Anschreibens oder eines Erinnerungsschreibens68,07
203Ausstellen einer Untersagungsverfügung149,59
204Messtechnische Überprüfung von Einzelgeräten im PrüflaborDie Gebühr im
Einzelfall wird nach
dem gebühren-
pflichtigen Tat-
bestand unter 104
bis 114 bestimmt,
der der in Frage
stehenden individuell
zurechenbaren
öffentlichen
Leistung am ehes-
ten entspricht.

 Messtechnische Prüfung der grundlegenden Anforderungen gemäß § 3 Abs. 2 FTEG 
205Prüfen eines Gerätes (Type 1/systemgebundene Funkanlagen)5.444,34
206Prüfen einer Serie (Type 1/systemgebundene Funkanlagen)16.333,01
207Prüfen eines Gerätes (Type 2/systemungebundene Funkanlagen)1.742,98
208Prüfen einer Serie (Type 2/systemungebundene Funkanlagen)4.627,69

 Messtechnische Prüfung der grundlegenden Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 FTEG 
209Messtechnische Überprüfung von Einzelgeräten im PrüflaborDie Gebühr im
Einzelfall richtet
sich nach dem
tatsächlichen
Mess- und Prüfauf-
wand der beauftragten Prüfein-
richtung.






 

Frühere Fassungen von Anlage EMV-FTEKostV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.08.2013Artikel 2 Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
vom 07.08.2013 BGBl. I S. 3154
aktuell vorher 01.03.2008§ 22 Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
vom 26.02.2008 BGBl. I S. 220
aktuellvor 01.03.2008früheste archivierte Fassung

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