(1) Der Beliehene erhält neben dem Ehrenzeichen eine Verleihungsurkunde.
(2) Bei der Auszeichnung einer Mannschaftsleistung erhält die Mannschaft oder der Verein eine vergrößerte Ausführung des Silbernen Lorbeerblattes und eine Verleihungsurkunde. Die an der Leistung beteiligten aktiven Mitglieder erhalten das Ehrenzeichen und eine Verleihungsurkunde.