interne Verweise§ 10 FlurbG ... die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 ) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2); c) Wasser- ...
§ 47 FlurbG ... Den zu den gemeinschaftlichen Anlagen und zu öffentlichen Anlagen nach § 40 erforderlichen Grund und Boden haben alle Teilnehmer nach dem Verhältnis des Wertes ihrer ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4016/v56003.htm