Anlage 3 (zu § 4 Abs. 6, § 6 Abs. 3, § 7 Abs. 2 Satz 4 und § 8 Abs. 2) Bescheinigung über die fachliche Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitendenden Güterkraftverkehr
(siehe BGBl. I 2000 S. 926)
interne Verweise§ 4 GBZugV Fachkundeprüfung ... die die Prüfung bestanden haben, wird eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 3 erteilt. (7) Die Prüfung und die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgen ...
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