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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.12.2011 aufgehoben 
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Anlage 5 - Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
Artikel 1 V. v. 21.06.2000 BGBl. I S. 918; aufgehoben durch § 13 V. v. 21.12.2011 BGBl. I S. 3120
Geltung ab 01.07.2000; FNA: 9241-34-1 Güterbeförderung
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Geltung ab 01.07.2000; FNA: 9241-34-1 Güterbeförderung
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Anlage 5 (zu § 10) Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr
Anlage 5 wird in  1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 2000 S. 927 - 929)
Zitierungen von Anlage 5 GBZugV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 GBZugV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 
GBZugV selbst, 
Ermächtigungsgrundlagen, 
anderen geltenden Titeln, 
Änderungsvorschriften und in 
aufgehobenen Titeln.
 interne Verweise
§ 10 GBZugV Form und Unübertragbarkeit der Erlaubnis 
... Erlaubnis und deren Ausfertigungen werden dem Unternehmen nach den Mustern der Anlage  5  erteilt. Sie sind nicht ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4029/a56489.htm   
