§ 8 - Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen sowie Freie und Hansestadt Hamburg (BFinHSHuaG k.a.Abk.)

G. v. 19.12.1986 BGBl. I S. 2584
Geltung ab 01.01.1987; FNA: 707-15 Wirtschaftsförderung

§ 8



Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1987 in Kraft.



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