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Synopse aller Änderungen des Betriebsverfassungsgesetz am 01.03.2020
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. März 2020 durch Artikel 5 des BeWeAusbFG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BetrVG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.03.2020 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 01.03.2020 geltenden Fassung durch Artikel 5 G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1044 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Erster Teil Allgemeine Vorschriften § 1 Errichtung von Betriebsräten § 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber § 3 Abweichende Regelungen § 4 Betriebsteile, Kleinstbetriebe § 5 Arbeitnehmer § 6 (weggefallen) Zweiter Teil Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat Erster Abschnitt Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats § 7 Wahlberechtigung § 8 Wählbarkeit § 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder § 10 (weggefallen) § 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder § 12 (weggefallen) § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen § 14 Wahlvorschriften § 14a Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe § 15 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter § 16 Bestellung des Wahlvorstands § 17 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat § 17a Bestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren § 18 Vorbereitung und Durchführung der Wahl § 18a Zuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen § 19 Wahlanfechtung § 20 Wahlschutz und Wahlkosten Zweiter Abschnitt Amtszeit des Betriebsrats § 21 Amtszeit § 21a Übergangsmandat *) § 21b Restmandat § 22 Weiterführung der Geschäfte des Betriebsrats § 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten § 24 Erlöschen der Mitgliedschaft § 25 Ersatzmitglieder Dritter Abschnitt Geschäftsführung des Betriebsrats § 26 Vorsitzender § 27 Betriebsausschuss § 28 Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse § 28a Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen § 29 Einberufung der Sitzungen § 30 Betriebsratssitzungen § 31 Teilnahme der Gewerkschaften § 32 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung § 33 Beschlüsse des Betriebsrats § 34 Sitzungsniederschrift § 35 Aussetzung von Beschlüssen § 36 Geschäftsordnung § 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis § 38 Freistellungen § 39 Sprechstunden § 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats § 41 Umlageverbot Vierter Abschnitt Betriebsversammlung § 42 Zusammensetzung, Teilversammlung, Abteilungsversammlung § 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen § 44 Zeitpunkt und Verdienstausfall § 45 Themen der Betriebs- und Abteilungsversammlungen § 46 Beauftragte der Verbände Fünfter Abschnitt Gesamtbetriebsrat § 47 Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht § 48 Ausschluss von Gesamtbetriebsratsmitgliedern § 49 Erlöschen der Mitgliedschaft § 50 Zuständigkeit § 51 Geschäftsführung § 52 Teilnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung § 53 Betriebsräteversammlung Sechster Abschnitt Konzernbetriebsrat § 54 Errichtung des Konzernbetriebsrats § 55 Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats, Stimmengewicht § 56 Ausschluss von Konzernbetriebsratsmitgliedern § 57 Erlöschen der Mitgliedschaft § 58 Zuständigkeit § 59 Geschäftsführung § 59a Teilnahme der Konzernschwerbehindertenvertretung Dritter Teil Jugend- und Auszubildendenvertretung Erster Abschnitt Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung § 60 Errichtung und Aufgabe § 61 Wahlberechtigung und Wählbarkeit § 62 Zahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter, Zusammensetzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung § 63 Wahlvorschriften § 64 Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit § 65 Geschäftsführung § 66 Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats § 67 Teilnahme an Betriebsratssitzungen § 68 Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen § 69 Sprechstunden § 70 Allgemeine Aufgaben § 71 Jugend- und Auszubildendenversammlung Zweiter Abschnitt Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung § 72 Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht § 73 Geschäftsführung und Geltung sonstiger Vorschriften Dritter Abschnitt Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung § 73a Voraussetzung der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht § 73b Geschäftsführung und Geltung sonstiger Vorschriften Vierter Teil Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer Erster Abschnitt Allgemeines § 74 Grundsätze für die Zusammenarbeit § 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen § 76 Einigungsstelle § 76a Kosten der Einigungsstelle § 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen § 78 Schutzbestimmungen § 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen § 79 Geheimhaltungspflicht § 80 Allgemeine Aufgaben Zweiter Abschnitt Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers § 81 Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgebers § 82 Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers § 83 Einsicht in die Personalakten § 84 Beschwerderecht § 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat § 86 Ergänzende Vereinbarungen § 86a Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer Dritter Abschnitt Soziale Angelegenheiten § 87 Mitbestimmungsrechte § 88 Freiwillige Betriebsvereinbarungen § 89 Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz Vierter Abschnitt Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte § 91 Mitbestimmungsrecht Fünfter Abschnitt Personelle Angelegenheiten Erster Unterabschnitt Allgemeine personelle Angelegenheiten § 92 Personalplanung § 92a Beschäftigungssicherung § 93 Ausschreibung von Arbeitsplätzen § 94 Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze § 95 Auswahlrichtlinien Zweiter Unterabschnitt Berufsbildung § 96 Förderung der Berufsbildung § 97 Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung § 98 Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen Dritter Unterabschnitt Personelle Einzelmaßnahmen § 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen § 100 Vorläufige personelle Maßnahmen § 101 Zwangsgeld § 102 Mitbestimmung bei Kündigungen § 103 Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen § 104 Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer § 105 Leitende Angestellte Sechster Abschnitt Wirtschaftliche Angelegenheiten Erster Unterabschnitt Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten § 106 Wirtschaftsausschuss § 107 Bestellung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses § 108 Sitzungen § 109 Beilegung von Meinungsverschiedenheiten § 109a Unternehmensübernahme § 110 Unterrichtung der Arbeitnehmer Zweiter Unterabschnitt Betriebsänderungen § 111 Betriebsänderungen § 112 Interessenausgleich über die Betriebsänderung, Sozialplan § 112a Erzwingbarer Sozialplan bei Personalabbau, Neugründungen § 113 Nachteilsausgleich Fünfter Teil Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten Erster Abschnitt Seeschifffahrt § 114 Grundsätze § 115 Bordvertretung § 116 Seebetriebsrat Zweiter Abschnitt Luftfahrt § 117 Geltung für die Luftfahrt Dritter Abschnitt Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften § 118 Geltung für Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften Sechster Teil Straf- und Bußgeldvorschriften § 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder § 120 Verletzung von Geheimnissen § 121 Bußgeldvorschriften Siebenter Teil Änderung von Gesetzen § 122 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs) § 123 (Änderung des Kündigungsschutzgesetzes) § 124 (Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes) Achter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften § 125 Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz § 126 Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen § 127 Verweisungen § 128 Bestehende abweichende Tarifverträge | |
(Text alte Fassung) § 129 (weggefallen) | (Text neue Fassung) § 129 Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie |
§ 130 Öffentlicher Dienst § 131 (Berlin-Klausel) § 132 (Inkrafttreten) | |
§ 129 (weggefallen) | § 129 Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie |
(1) 1 Die Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats, Gesamtbetriebsrats, Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie die Beschlussfassung können mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. 2 Eine Aufzeichnung ist unzulässig. 3 § 34 Absatz 1 Satz 3 gilt mit der Maßgabe, dass die Teilnehmer ihre Anwesenheit gegenüber dem Vorsitzenden in Textform bestätigen. 4 Gleiches gilt für die von den in Satz 1 genannten Gremien gebildeten Ausschüsse. (2) Für die Einigungsstelle und den Wirtschaftsausschuss gilt Absatz 1 Satz 1 und 2 entsprechend. (3) 1 Versammlungen nach den §§ 42, 53 und 71 können mittels audiovisueller Einrichtungen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass nur teilnahmeberechtigte Personen Kenntnis von dem Inhalt der Versammlung nehmen können. 2 Eine Aufzeichnung ist unzulässig. |
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