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Synopse aller Änderungen des Betriebsverfassungsgesetz am 01.07.2021

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Juli 2021 durch Artikel 6 des BeWeAusbFG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BetrVG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.07.2021 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 6 G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1044; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Erster Teil Allgemeine Vorschriften
    § 1 Errichtung von Betriebsräten
    § 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber
    § 3 Abweichende Regelungen
    § 4 Betriebsteile, Kleinstbetriebe
    § 5 Arbeitnehmer
    § 6 (weggefallen)
Zweiter Teil Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
    Erster Abschnitt Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats
       § 7 Wahlberechtigung
       § 8 Wählbarkeit
       § 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder
       § 10 (weggefallen)
       § 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder
       § 12 (weggefallen)
       § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
       § 14 Wahlvorschriften
       § 14a Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe
       § 15 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter
       § 16 Bestellung des Wahlvorstands
       § 17 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat
       § 17a Bestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren
       § 18 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
       § 18a Zuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen
       § 19 Wahlanfechtung
       § 20 Wahlschutz und Wahlkosten
    Zweiter Abschnitt Amtszeit des Betriebsrats
       § 21 Amtszeit
       § 21a Übergangsmandat *)
       § 21b Restmandat
       § 22 Weiterführung der Geschäfte des Betriebsrats
       § 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten
       § 24 Erlöschen der Mitgliedschaft
       § 25 Ersatzmitglieder
    Dritter Abschnitt Geschäftsführung des Betriebsrats
       § 26 Vorsitzender
       § 27 Betriebsausschuss
       § 28 Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse
       § 28a Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen
       § 29 Einberufung der Sitzungen
       § 30 Betriebsratssitzungen
       § 31 Teilnahme der Gewerkschaften
       § 32 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung
       § 33 Beschlüsse des Betriebsrats
       § 34 Sitzungsniederschrift
       § 35 Aussetzung von Beschlüssen
       § 36 Geschäftsordnung
       § 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis
       § 38 Freistellungen
       § 39 Sprechstunden
       § 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats
       § 41 Umlageverbot
    Vierter Abschnitt Betriebsversammlung
       § 42 Zusammensetzung, Teilversammlung, Abteilungsversammlung
       § 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen
       § 44 Zeitpunkt und Verdienstausfall
       § 45 Themen der Betriebs- und Abteilungsversammlungen
       § 46 Beauftragte der Verbände
    Fünfter Abschnitt Gesamtbetriebsrat
       § 47 Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht
       § 48 Ausschluss von Gesamtbetriebsratsmitgliedern
       § 49 Erlöschen der Mitgliedschaft
       § 50 Zuständigkeit
       § 51 Geschäftsführung
       § 52 Teilnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung
       § 53 Betriebsräteversammlung
    Sechster Abschnitt Konzernbetriebsrat
       § 54 Errichtung des Konzernbetriebsrats
       § 55 Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats, Stimmengewicht
       § 56 Ausschluss von Konzernbetriebsratsmitgliedern
       § 57 Erlöschen der Mitgliedschaft
       § 58 Zuständigkeit
       § 59 Geschäftsführung
       § 59a Teilnahme der Konzernschwerbehindertenvertretung
Dritter Teil Jugend- und Auszubildendenvertretung
    Erster Abschnitt Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung
       § 60 Errichtung und Aufgabe
       § 61 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
       § 62 Zahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter, Zusammensetzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
       § 63 Wahlvorschriften
       § 64 Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit
       § 65 Geschäftsführung
       § 66 Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats
       § 67 Teilnahme an Betriebsratssitzungen
       § 68 Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen
       § 69 Sprechstunden
       § 70 Allgemeine Aufgaben
       § 71 Jugend- und Auszubildendenversammlung
    Zweiter Abschnitt Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
       § 72 Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht
       § 73 Geschäftsführung und Geltung sonstiger Vorschriften
    Dritter Abschnitt Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung
       § 73a Voraussetzung der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht
       § 73b Geschäftsführung und Geltung sonstiger Vorschriften
Vierter Teil Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
    Erster Abschnitt Allgemeines
       § 74 Grundsätze für die Zusammenarbeit
       § 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
       § 76 Einigungsstelle
       § 76a Kosten der Einigungsstelle
       § 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen
       § 78 Schutzbestimmungen
       § 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen
       § 79 Geheimhaltungspflicht
       § 79a Datenschutz
       § 80 Allgemeine Aufgaben
    Zweiter Abschnitt Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers
       § 81 Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgebers
       § 82 Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
       § 83 Einsicht in die Personalakten
       § 84 Beschwerderecht
       § 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
       § 86 Ergänzende Vereinbarungen
       § 86a Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer
    Dritter Abschnitt Soziale Angelegenheiten
       § 87 Mitbestimmungsrechte
       § 88 Freiwillige Betriebsvereinbarungen
       § 89 Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz
    Vierter Abschnitt Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
       § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte
       § 91 Mitbestimmungsrecht
    Fünfter Abschnitt Personelle Angelegenheiten
       Erster Unterabschnitt Allgemeine personelle Angelegenheiten
          § 92 Personalplanung
          § 92a Beschäftigungssicherung
          § 93 Ausschreibung von Arbeitsplätzen
          § 94 Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze
          § 95 Auswahlrichtlinien
       Zweiter Unterabschnitt Berufsbildung
          § 96 Förderung der Berufsbildung
          § 97 Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung
          § 98 Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
       Dritter Unterabschnitt Personelle Einzelmaßnahmen
          § 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
          § 100 Vorläufige personelle Maßnahmen
          § 101 Zwangsgeld
          § 102 Mitbestimmung bei Kündigungen
          § 103 Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
          § 104 Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
          § 105 Leitende Angestellte
    Sechster Abschnitt Wirtschaftliche Angelegenheiten
       Erster Unterabschnitt Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
          § 106 Wirtschaftsausschuss
          § 107 Bestellung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses
          § 108 Sitzungen
          § 109 Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
          § 109a Unternehmensübernahme
          § 110 Unterrichtung der Arbeitnehmer
       Zweiter Unterabschnitt Betriebsänderungen
          § 111 Betriebsänderungen
          § 112 Interessenausgleich über die Betriebsänderung, Sozialplan
          § 112a Erzwingbarer Sozialplan bei Personalabbau, Neugründungen
          § 113 Nachteilsausgleich
Fünfter Teil Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten
    Erster Abschnitt Seeschifffahrt
       § 114 Grundsätze
       § 115 Bordvertretung
       § 116 Seebetriebsrat
    Zweiter Abschnitt Luftfahrt
       § 117 Geltung für die Luftfahrt
    Dritter Abschnitt Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften
       § 118 Geltung für Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften
Sechster Teil Straf- und Bußgeldvorschriften
    § 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder
    § 120 Verletzung von Geheimnissen
    § 121 Bußgeldvorschriften
Siebenter Teil Änderung von Gesetzen
    § 122 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
    § 123 (Änderung des Kündigungsschutzgesetzes)
    § 124 (Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes)
Achter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
    § 125 Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz
    § 126 Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen
    § 127 Verweisungen
    § 128 Bestehende abweichende Tarifverträge
(Text alte Fassung) nächste Änderung

    § 129 Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
(Text neue Fassung)

    § 129 (aufgehoben)
    § 130 Öffentlicher Dienst
    § 131 (Berlin-Klausel)
    § 132 (Inkrafttreten)
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 129 Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie




§ 129 (aufgehoben)


vorherige Änderung

(1) 1 Die Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats, Gesamtbetriebsrats, Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie die Beschlussfassung können mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. 2 Eine Aufzeichnung ist unzulässig. 3 § 34 Absatz 1 Satz 3 gilt mit der Maßgabe, dass die Teilnehmer ihre Anwesenheit gegenüber dem Vorsitzenden in Textform bestätigen. 4 Gleiches gilt für die von den in Satz 1 genannten Gremien gebildeten Ausschüsse.

(2) Für die Einigungsstelle und den Wirtschaftsausschuss gilt Absatz 1 Satz 1 und 2 entsprechend.

(3) 1 Versammlungen nach den §§ 42, 53 und 71 können mittels audiovisueller Einrichtungen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass nur teilnahmeberechtigte Personen Kenntnis von dem Inhalt der Versammlung nehmen können. 2 Eine Aufzeichnung ist unzulässig.