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Synopse aller Änderungen des Betriebsverfassungsgesetz am 12.12.2021

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 12. Dezember 2021 durch Artikel 5 des ImpfPrG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BetrVG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 12.12.2021 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 12.12.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 5 G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Erster Teil Allgemeine Vorschriften
    § 1 Errichtung von Betriebsräten
    § 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber
    § 3 Abweichende Regelungen
    § 4 Betriebsteile, Kleinstbetriebe
    § 5 Arbeitnehmer
    § 6 (weggefallen)
Zweiter Teil Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
    Erster Abschnitt Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats
       § 7 Wahlberechtigung
       § 8 Wählbarkeit
       § 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder
       § 10 (weggefallen)
       § 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder
       § 12 (weggefallen)
       § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
       § 14 Wahlvorschriften
       § 14a Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe
       § 15 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter
       § 16 Bestellung des Wahlvorstands
       § 17 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat
       § 17a Bestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren
       § 18 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
       § 18a Zuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen
       § 19 Wahlanfechtung
       § 20 Wahlschutz und Wahlkosten
    Zweiter Abschnitt Amtszeit des Betriebsrats
       § 21 Amtszeit
       § 21a Übergangsmandat *)
       § 21b Restmandat
       § 22 Weiterführung der Geschäfte des Betriebsrats
       § 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten
       § 24 Erlöschen der Mitgliedschaft
       § 25 Ersatzmitglieder
    Dritter Abschnitt Geschäftsführung des Betriebsrats
       § 26 Vorsitzender
       § 27 Betriebsausschuss
       § 28 Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse
       § 28a Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen
       § 29 Einberufung der Sitzungen
       § 30 Betriebsratssitzungen
       § 31 Teilnahme der Gewerkschaften
       § 32 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung
       § 33 Beschlüsse des Betriebsrats
       § 34 Sitzungsniederschrift
       § 35 Aussetzung von Beschlüssen
       § 36 Geschäftsordnung
       § 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis
       § 38 Freistellungen
       § 39 Sprechstunden
       § 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats
       § 41 Umlageverbot
    Vierter Abschnitt Betriebsversammlung
       § 42 Zusammensetzung, Teilversammlung, Abteilungsversammlung
       § 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen
       § 44 Zeitpunkt und Verdienstausfall
       § 45 Themen der Betriebs- und Abteilungsversammlungen
       § 46 Beauftragte der Verbände
    Fünfter Abschnitt Gesamtbetriebsrat
       § 47 Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht
       § 48 Ausschluss von Gesamtbetriebsratsmitgliedern
       § 49 Erlöschen der Mitgliedschaft
       § 50 Zuständigkeit
       § 51 Geschäftsführung
       § 52 Teilnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung
       § 53 Betriebsräteversammlung
    Sechster Abschnitt Konzernbetriebsrat
       § 54 Errichtung des Konzernbetriebsrats
       § 55 Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats, Stimmengewicht
       § 56 Ausschluss von Konzernbetriebsratsmitgliedern
       § 57 Erlöschen der Mitgliedschaft
       § 58 Zuständigkeit
       § 59 Geschäftsführung
       § 59a Teilnahme der Konzernschwerbehindertenvertretung
Dritter Teil Jugend- und Auszubildendenvertretung
    Erster Abschnitt Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung
       § 60 Errichtung und Aufgabe
       § 61 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
       § 62 Zahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter, Zusammensetzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
       § 63 Wahlvorschriften
       § 64 Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit
       § 65 Geschäftsführung
       § 66 Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats
       § 67 Teilnahme an Betriebsratssitzungen
       § 68 Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen
       § 69 Sprechstunden
       § 70 Allgemeine Aufgaben
       § 71 Jugend- und Auszubildendenversammlung
    Zweiter Abschnitt Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
       § 72 Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht
       § 73 Geschäftsführung und Geltung sonstiger Vorschriften
    Dritter Abschnitt Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung
       § 73a Voraussetzung der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht
       § 73b Geschäftsführung und Geltung sonstiger Vorschriften
Vierter Teil Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
    Erster Abschnitt Allgemeines
       § 74 Grundsätze für die Zusammenarbeit
       § 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
       § 76 Einigungsstelle
       § 76a Kosten der Einigungsstelle
       § 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen
       § 78 Schutzbestimmungen
       § 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen
       § 79 Geheimhaltungspflicht
       § 79a Datenschutz
       § 80 Allgemeine Aufgaben
    Zweiter Abschnitt Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers
       § 81 Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgebers
       § 82 Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
       § 83 Einsicht in die Personalakten
       § 84 Beschwerderecht
       § 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
       § 86 Ergänzende Vereinbarungen
       § 86a Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer
    Dritter Abschnitt Soziale Angelegenheiten
       § 87 Mitbestimmungsrechte
       § 88 Freiwillige Betriebsvereinbarungen
       § 89 Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz
    Vierter Abschnitt Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
       § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte
       § 91 Mitbestimmungsrecht
    Fünfter Abschnitt Personelle Angelegenheiten
       Erster Unterabschnitt Allgemeine personelle Angelegenheiten
          § 92 Personalplanung
          § 92a Beschäftigungssicherung
          § 93 Ausschreibung von Arbeitsplätzen
          § 94 Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze
          § 95 Auswahlrichtlinien
       Zweiter Unterabschnitt Berufsbildung
          § 96 Förderung der Berufsbildung
          § 97 Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung
          § 98 Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
       Dritter Unterabschnitt Personelle Einzelmaßnahmen
          § 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
          § 100 Vorläufige personelle Maßnahmen
          § 101 Zwangsgeld
          § 102 Mitbestimmung bei Kündigungen
          § 103 Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
          § 104 Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
          § 105 Leitende Angestellte
    Sechster Abschnitt Wirtschaftliche Angelegenheiten
       Erster Unterabschnitt Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
          § 106 Wirtschaftsausschuss
          § 107 Bestellung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses
          § 108 Sitzungen
          § 109 Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
          § 109a Unternehmensübernahme
          § 110 Unterrichtung der Arbeitnehmer
       Zweiter Unterabschnitt Betriebsänderungen
          § 111 Betriebsänderungen
          § 112 Interessenausgleich über die Betriebsänderung, Sozialplan
          § 112a Erzwingbarer Sozialplan bei Personalabbau, Neugründungen
          § 113 Nachteilsausgleich
Fünfter Teil Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten
    Erster Abschnitt Seeschifffahrt
       § 114 Grundsätze
       § 115 Bordvertretung
       § 116 Seebetriebsrat
    Zweiter Abschnitt Luftfahrt
       § 117 Geltung für die Luftfahrt
    Dritter Abschnitt Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften
       § 118 Geltung für Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften
Sechster Teil Straf- und Bußgeldvorschriften
    § 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder
    § 120 Verletzung von Geheimnissen
    § 121 Bußgeldvorschriften
Siebenter Teil Änderung von Gesetzen
    § 122 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
    § 123 (Änderung des Kündigungsschutzgesetzes)
    § 124 (Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes)
Achter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
    § 125 Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz
    § 126 Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen
    § 127 Verweisungen
    § 128 Bestehende abweichende Tarifverträge
(Text alte Fassung) nächste Änderung

    § 129 (aufgehoben)
(Text neue Fassung)

    § 129 Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
    § 130 Öffentlicher Dienst
    § 131 (Berlin-Klausel)
    § 132 (Inkrafttreten)
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 129 (aufgehoben)




§ 129 Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie


vorherige Änderung

 


(1) 1 Versammlungen nach den §§ 42, 53 und 71 können bis zum Ablauf des 19. März 2022 auch mittels audiovisueller Einrichtungen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass nur teilnahmeberechtigte Personen Kenntnis von dem Inhalt der Versammlung nehmen können. 2 Eine Aufzeichnung ist unzulässig.

(2) 1 Die Teilnahme an Sitzungen der Einigungsstelle sowie die Beschlussfassung können bis zum Ablauf des 19. März 2022 auch mittels einer Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. 2 Eine Aufzeichnung ist unzulässig. 3 Die Teilnehmer, die mittels Video- und Telefonkonferenz teilnehmen, bestätigen ihre Anwesenheit gegenüber dem Vorsitzenden der Einigungsstelle in Textform.

(3) Der Deutsche Bundestag kann durch im Bundesgesetzblatt bekannt zu machenden Beschluss einmalig die Fristen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 um bis zu drei Monate verlängern.