Zitierungen von § 42 Betriebsverfassungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42 BetrVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BetrVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 43 BetrVG Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen
... in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Liegen die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vor, so hat der Betriebsrat in jedem Kalenderjahr zwei der in Satz 1 genannten ... jedem Kalenderhalbjahr eine weitere Betriebsversammlung oder, wenn die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vorliegen, einmal weitere Abteilungsversammlungen durchführen, wenn dies aus ...
§ 53 BetrVG Betriebsräteversammlung
... in Form von Teilversammlungen durchführen. Im Übrigen gelten § 42 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 2, § 43 Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie die §§ 45 ...
§ 115 BetrVG Bordvertretung
... von Nachrichten in Anspruch nehmen kann. (5) Die §§ 42 bis 46 über die Betriebsversammlung finden für die Versammlung der Besatzungsmitglieder ...
§ 116 BetrVG Seebetriebsrat
... ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Seebetriebsrat. (4) Die §§ 42 bis 46 über die Betriebsversammlung finden auf den Seebetrieb keine Anwendung. (5) ...
§ 129 BetrVG Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie (vom 17.09.2022)
... Versammlungen nach den §§ 42 , 53 und 71 können bis zum Ablauf des 7. April 2023 auch mittels audiovisueller Einrichtungen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1044; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Artikel 5 BeWeAusbFG Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
... gilt Absatz 1 Satz 1 und 2 entsprechend. (3) Versammlungen nach den §§ 42 , 53 und 71 können mittels audiovisueller Einrichtungen durchgeführt werden, wenn ...

Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 5 ImpfPrG Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
... 129 Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie (1) Versammlungen nach den §§ 42 , 53 und 71 können bis zum Ablauf des 19. März 2022 auch mittels audiovisueller ...


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