Zitierungen von § 77 Betriebsverfassungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 77 BetrVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BetrVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28a BetrVG Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen
... eine Vereinbarung bedarf der Mehrheit der Stimmen der Gruppenmitglieder. § 77 gilt entsprechend. Können sich Arbeitgeber und Arbeitsgruppe in einer Angelegenheit ...
§ 112 BetrVG Interessenausgleich über die Betriebsänderung, Sozialplan (vom 18.06.2021)
... so ist dieser schriftlich niederzulegen und vom Unternehmer und Betriebsrat zu unterschreiben; § 77 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. Das Gleiche gilt für eine Einigung über den Ausgleich oder ... (Sozialplan). Der Sozialplan hat die Wirkung einer Betriebsvereinbarung. § 77 Abs. 3 ist auf den Sozialplan nicht anzuwenden. (2) Kommt ein Interessenausgleich ...
§ 115 BetrVG Bordvertretung
... finden für die Bordvertretung keine Anwendung. (7) Die §§ 74 bis 105 über die Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer finden auf die Bordvertretung ...
§ 116 BetrVG Seebetriebsrat
... übertragenen Aufgaben, Befugnisse und Pflichten wahr. (6) Die §§ 74 bis 113 über die Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer finden auf den Seebetriebsrat ...
 
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Zitat in folgenden Normen

BfAI-Personalgesetz (BfAIPG)
G. v. 08.12.2008 BGBl. I S. 2370; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
§ 9 BfAIPG Fortgeltung von Dienstvereinbarungen (vom 08.09.2015)
... Rahmenintegrationsvereinbarung nach § 83 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch. § 77 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes ist nicht ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Betriebsrätemodernisierungsgesetz
G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1762
Artikel 1 BRModG Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
... Signatur zu versehen sowie Arbeitgeber und Betriebsrat zuzuleiten." 15. Nach § 77 Absatz 2 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Werden Betriebsvereinbarungen in ... 23. In § 112 Absatz 1 Satz 1 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „; § 77 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend." ...


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