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Änderungen an Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 11.12.2008(Aufhebung)Artikel 3 Gesetz zur Zusammenführung der Regelungen über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes
vom 8. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2366)
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

-
Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes
Artikel 1 G. v. 08.12.2008 BGBl. I S. 2366; zuletzt geändert durch Artikel 151 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.