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§ 15 - Gesetz zum Abschluß der Währungsumstellung (WährUmStAbschlG k.a.Abk.)

G. v. 17.12.1975 BGBl. I S. 3123
Geltung ab 24.12.1975; FNA: 7601-14 Umstellungsrecht

§ 15 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nicht anderes bestimmt ist.

(2) § 12 Nr. 1 bis 3, 6 bis 8 tritt am 1. Juli 1976 in Kraft.

 
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