Zitat in folgenden NormenEnergiesicherungsgesetzentschädigungsverordnung (EnSiGEntschV)
V. v. 16.09.1974 BGBl. I S. 2330; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 08.07.2022 BGBl. I S. 1054
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.07.2022 BGBl. I S. 1054; 2023 I Nr. 27
Artikel 4 GasVReG Änderung des Energiesicherungsgesetzes ... a) Nach der Angabe zu § 11 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 11a Entschädigung für enteignete Gasspeichermengen". b) Nach der der Angabe ... 1 Satz 1 werden nach dem Wort „leisten" die Wörter „, soweit nicht nach § 11a eine Entschädigung zu leisten ist" eingefügt. 5. Nach § 11 wird ... zu leisten ist" eingefügt. 5. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: „§ 11a Entschädigung für enteignete ... 5. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: „ § 11a Entschädigung für enteignete Gasspeichermengen (1) Für eine Enteignung ...
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