interne Verweise§ 12 EnSiG Härteausgleich (vom 01.12.2022) ... Wird durch eine Rechtsverordnung oder Maßnahme im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 dem Betroffenen ein Vermögensnachteil zugefügt, der nicht nach § 11 abzugelten ist, ... § 11 Abs. 1 Satz 1 dem Betroffenen ein Vermögensnachteil zugefügt, der nicht nach § 11 abzugelten ist, so ist eine Entschädigung in Geld zu gewähren, soweit seine ... Entschädigung von dem Land zu leisten, das die Maßnahme angeordnet hat. (4) § 11 Absatz 3, 6 und 7 ist entsprechend ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Energiesicherungsgesetzentschädigungsverordnung (EnSiGEntschV)V. v. 16.09.1974 BGBl. I S. 2330; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 08.07.2022 BGBl. I S. 1054
Zitat in folgenden NormenEnergiesicherungsgesetzentschädigungsverordnung (EnSiGEntschV)
V. v. 16.09.1974 BGBl. I S. 2330; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 08.07.2022 BGBl. I S. 1054
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 20.05.2022 BGBl. I S. 730
Artikel 1 EnSiGuaÄndG Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 ... Vollzugs § 10 Auskünfte, Datenerhebung und -übermittlung § 11 Entschädigung § 12 Härteausgleich § 13 ... aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen erforderlich ist." 12a. In § 11 Absatz 1 Satz 1 werden jeweils die Wörter „nach diesem Gesetz" durch die Wörter „nach ... nach § 2a Absatz 1 für Erdgas erlassenen Rechtsverordnung sind zu entschädigen. Die §§ 11 und 12 gelten entsprechend." 14. § 14 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.07.2022 BGBl. I S. 1054; 2023 I Nr. 27
Artikel 4 GasVReG Änderung des Energiesicherungsgesetzes ... 2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 11 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 11a Entschädigung für ... den darauf gestützten Technischen Regeln für Betriebssicherheit." 4. In § 11 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „leisten" die Wörter „, soweit nicht nach § 11a ... nach § 11a eine Entschädigung zu leisten ist" eingefügt. 5. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: „§ 11a Entschädigung ... und Eisenbahnen ausgeführt, soweit in ihnen nichts anderes bestimmt ist. Die §§ 5, 11 und 12 sind insoweit entsprechend anzuwenden. (6) Auf Rechtsverordnungen nach Absatz 1 ... Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Nummer 1 und 3 sind § 4 Absatz 5, § 5 Satz 1 sowie die §§ 11 und 12 entsprechend anzuwenden. 10. Der bisherige § 26 wird § ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 25.11.2022 BGBl. I S. 2102
Artikel 1 2. EnSiGuaÄndG Änderung des Energiesicherungsgesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Der Angabe zu § 11 wird das Wort „; Verordnungsermächtigung" angefügt. b) Die Angabe ... die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen" eingefügt. 3. § 11 wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift wird das Wort „; ... aufgehoben. b) In Absatz 5 Satz 2 werden die Wörter „Die §§ 5, 11 und 12" durch die Wörter „§ 5 Satz 1, § 11 und § 12 Absatz 1, 3 und ... „Die §§ 5, 11 und 12" durch die Wörter „§ 5 Satz 1, § 11 und § 12 Absatz 1, 3 und 4" ersetzt. c) Dem Absatz 5 wird folgender Satz ...
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