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Zitierungen von § 27 OrthV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 OrthV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in OrthV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28 OrthV Änderungskosten bei Motorfahrzeugen
... eines Motorfahrzeugs werden die Kosten im notwendigen Umfang übernommen. § 27 Abs. 2, 4 und 5 gilt entsprechend. (2) Für andere Änderungen an einem ... notwendig sind und der Beschädigte das Motorfahrzeug besitzt. § 23 Abs. 3 sowie § 27 Abs. 4 und 5 gelten ...
§ 29 OrthV Instandsetzungskosten (vom 21.12.2007)
... notwendigen Kosten für Instandsetzungen werden 1. bei Zusatzgeräten (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 und 3) bis zu 716 Euro, 2. bei automatischen Getrieben oder ähnlichen ... zu 716 Euro, 2. bei automatischen Getrieben oder ähnlichen Vorrichtungen (§ 27 Abs. 1 Nr. 2) bis zu 1.432 Euro, 3. bei Änderungen nach § 28 bis zu 1.432 ... übernommen, wenn die Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten nach § 27 oder § 28 vorliegen. Instandsetzungskosten, die auch ohne die Änderung nach § 28 ...
§ 30 OrthV Änderungskosten für Motorfahrzeuge, die von Dritten geführt werden
... §§ 27 bis 29 sind für Motorfahrzeuge entsprechend anzuwenden, die von Dritten geführt werden ...
§ 32 OrthV Zuschüsse und Kosten bei gemieteten Motorfahrzeugen
... Zuschüsse und Kostenübernahmen sind in entsprechender Anwendung der §§ 23 bis 31 auch bei gemieteten Motorfahrzeugen zulässig. (2) Ist das Fahrzeug ... je volles Vierteljahr der Vertragsdauer ein Zwanzigstel der Leistungen nach den §§ 23, 27 und 28 sowie ein Vierzigstel der Leistung nach § 31 Satz 2 ergibt. Der Rest der Leistung nach ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2904
Artikel 19 BVGuSozEntsRÄndG Änderung der Orthopädieverordnung
... Deutsche Mark" durch die Angabe „294 Euro" ersetzt. 4. In § 27 Abs. 1 wird jeweils die Angabe „2.100 Deutsche Mark" jeweils durch die Angabe ...