Nach §
174 Abs. 3 des
Bundesbeamtengesetzes wird dem Bundesverwaltungsamt die Vertretung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Angelegenheiten nach dem
Bundesreisekostengesetz, dem
Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen
Trennungsgeldverordnung und nach den Beihilfevorschriften des Bundes übertragen. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung behält sich vor, im Einzelfall die Prozessvertretung selbst wahrzunehmen.