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Anlage 5 - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV)

Anlage 5 (zu § 15)


Anlage 5 wird in 2 Vorschriften zitiert

siehe BGBl. I 2002 S. 26



 

Zitierungen von Anlage 5 PodAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 PodAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PodAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 PodAPrV Erlaubnisurkunde
... vor, so stellt die zuständige Behörde die Erlaubnisurkunde nach dem Muster der Anlage 5  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Artikel 29 EURLHuGBUG Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen
... durch das Wort „Prüfungen" ersetzt. 5. Nach Anlage 5 werden die folgenden Anlagen 5a und 5b eingefügt: „Anlage 5a (zu § 16a ...