Als Beitrag zur Darstellung des Energieangebots und der Energieverwendung, insbesondere in Form von Energiebilanzen des Bundes und der Länder, für Zwecke
- 1.
- der Gestaltung der energiepolitischen Rahmenbedingungen für eine sichere, wirtschaftliche und umweltschonende Energieversorgung,
- 2.
- der Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Berichtspflichten der Bundesrepublik Deutschland
werden die in §
2 genannten statistischen Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt.