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§§ 20 bis 31 - Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren (MarktOWMG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2260; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2863
Geltung ab 01.07.1976; FNA: 7847-12 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§§ 20 bis 31 (weggefallen)


§§ 20 bis 31 hat 1 frühere Fassung






 

Frühere Fassungen von §§ 20 bis 31 Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.11.2008Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren
vom 26.11.2008 BGBl. I S. 2258

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.