Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren
G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 3. MarktOWMGÄndG ... (4) Einzelangaben dürfen vorbehaltlich der Absätze 5 und 6 und des § 15a nicht bekannt gegeben werden. Keine Einzelangabe darf für steuerliche Zwecke verwendet ... nicht um personenbezogene Daten handelt." 2. Nach § 15 wird folgender § 15a eingefügt: § 15a Übermittlung von Einzelangaben für die ... 2. Nach § 15 wird folgender § 15a eingefügt: § 15a Übermittlung von Einzelangaben für die wissenschaftliche Forschung (1) Die ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
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