Steuerliche Betriebsleiter im Sinne des § 27 Abs. 1 des Gesetzes sind dem Betrieb oder Unternehmen nicht angehörende Personen, deren sich der Steuerpflichtige zur Erfüllung seiner Pflichten bedient.
... eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 57 , in der dieser sein Einverständnis erklärt hat; 5. von den in ...