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Zitierungen von § 15 MinöStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 MinöStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MinöStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 MinöStV Versteuerung durch Verwender oder Verteiler von Erdgas
... die Abgabe der Steuererklärung und den Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuer. § 15 gilt sinngemäß. (3) ...
§ 24a MinöStV Versteuerung durch Verwender von Schiffsbetriebsstoffen
... und den Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuer bestimmt das Hauptzollamt. § 15 gilt ...
§ 33 MinöStV Pflichten des berechtigten Empfängers, Bezug von Mineralöl unter Steueraussetzung, Steueraufsicht
... beziehen. (10) Für die Anmeldung und Entrichtung der Steuer gilt § 15 sinngemäß. Eine Steueranmeldung ist jedoch nicht erforderlich, wenn ein Beauftragter ...
§ 34 MinöStV Beauftragte
... anzuzeigen. (6) Für die Anmeldung und Entrichtung der Steuer gilt § 15  ...
§ 40 MinöStV Pflichten des Anzeigepflichtigen, Steueraufsicht
... erfüllen hat. (5) Für die Anmeldung und Entrichtung der Steuer gilt § 15  ...
§ 41 MinöStV Versandhandel
...  (7) Für die Anmeldung und Entrichtung der Steuer gilt § 15 sinngemäß. (8) Soll Mineralöl nicht nur gelegentlich im Versandhandel ...
§ 43 MinöStV Pflichten des Erdgasbeziehers, Steueraufsicht
... erfüllen hat. (5) Für die Anmeldung und Entrichtung der Steuer gilt § 15  ...
§ 44 MinöStV Anwendung von Zollvorschriften
... anzumelden. Die Steuererklärung hat der Anmelder in der Zollanmeldung oder in dem nach § 15 vorgeschriebenen Vordruck abzugeben. Für die mündliche Anmeldung, die Anmeldung im ... nach dem Steuertarif angemeldet werden. In diesem Fall gelten § 11 des Gesetzes und § 15 sinngemäß. (2a) Mineralöl nach Absatz 1 darf abweichend von § 23 ... und darin die Steuer selbst zu berechnen (Steueranmeldung). § 11 des Gesetzes und § 15 gelten ...
§ 58 MinöStV Vermischungen von versteuerten Mineralölen
... und darin die Steuer selbst zu berechnen (Steueranmeldung). § 11 des Gesetzes und § 15 gelten sinngemäß. (4) Wer Mineralöle nach Absatz 1 Satz 1 mischen ...