Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.05.2008 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung über die Umlegung der Kosten des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel der Jahre 1994 bis 1997 (BAAWPKostV k.a.Abk.)

V. v. 21.11.1997 BGBl. I S. 2746; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 810
Geltung ab 29.11.1997; FNA: 4110-4-3 Börsenvorschriften
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Eingangsformel



Auf Grund des § 11 Abs. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes vom 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1749) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel vom 16. März 1995 (BGBl. I S. 390) und unter Berücksichtigung des Artikels 2 Nr. 27 des Gesetzes vom 22. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2518) verordnet das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel:



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