Zitierungen von § 11 AtDeckV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 AtDeckV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AtDeckV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 AtDeckV Deckungssumme und Regeldeckungssumme (vom 02.01.2022)
... als 70 Millionen Euro und höchstens 2,5 Milliarden Euro, 4. in den Fällen des § 11 Absatz 1 und des § 12 Absatz 1 nicht weniger als 70 Millionen Euro und höchstens 500 Millionen ... weniger als 70 Millionen Euro und höchstens 500 Millionen Euro und 5. im Fall des § 11 Absatz 2 nicht weniger als 70 Millionen Euro und höchstens 700 Millionen ...
Anlage 3 AtDeckV (zu § 8a Absatz 1, § 9 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und 2) Massenabhängige Erhöhungsbeträge zur Ermittlung der Regeldeckungssumme für die Beförderung von Kernmaterialien und für Kernanlagen in Millionen Euro (vom 02.01.2022)
Anlage 4 AtDeckV (zu § 8a Absatz 1, § 11 Absatz 1 und 2, § 12 Absatz 1) Aktivitätsabhängige Erhöhungsbeträge zur Ermittlung der Regeldeckungssumme für die Beförderung von Kernmaterialien, für sonstige Kernanlagen und Kernanlagen in Stilllegung in Millionen Euro (vom 02.01.2022)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
V. v. 20.01.2022 BGBl. I S. 73, 106
Artikel 1 AtDeckVÄndV Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
... § 26 Absatz 1a des Atomgesetzes § 8b". b) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: „Sonstige Kernanlagen § 11". c) ... b) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: „Sonstige Kernanlagen § 11 ". c) Die Angabe zu § 12 wird wie folgt gefasst:  ... 70 Millionen Euro und höchstens 2,5 Milliarden Euro, 4. in den Fällen des § 11 Absatz 1 und des § 12 Absatz 1 nicht weniger als 70 Millionen Euro und höchstens 500 Millionen ... als 70 Millionen Euro und höchstens 500 Millionen Euro und 5. im Fall des § 11 Absatz 2 nicht weniger als 70 Millionen Euro und höchstens 700 Millionen Euro." 6. ... im Sinne von § 2 Absatz 4 Satz 3 des Atomgesetzes gelten" ersetzt. 9. Die §§ 11 und 12 werden wie folgt gefasst: „§ 11 Sonstige Kernanlagen (1) ... ersetzt. 9. Die §§ 11 und 12 werden wie folgt gefasst: „ § 11 Sonstige Kernanlagen (1) Für Kernanlagen, die keine Reaktoren sind, beträgt ... 3 bis 6 angefügt: „Anlage 3 (zu § 8a Absatz 1, § 9 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und 2 ) Massenabhängige Erhöhungsbeträge zur Ermittlung der Regeldeckungssumme für ... Stoffe maßgeblich. Anlage 4 (zu § 8a Absatz 1, § 11 Absatz 1 und 2 , § 12 Absatz 1) Aktivitätsabhängige Erhöhungsbeträge zur Ermittlung der ...


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