interne Verweise§ 8 AtDeckV Umgang und Beförderung (vom 02.01.2022) ... Kernbrennstoffen nach Anlage 1, 2. beim Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach Anlage 2 , und zwar jeweils nach der genehmigten Art, Masse, Aktivität oder Beschaffenheit ... des Strahlenschutzgesetzes bestimmt sich unabhängig von der Art des radioaktiven Stoffes nach Anlage 2 . (2) Ist der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen darauf gerichtet, daß sie ... verhindert werden kann, so beträgt die Regeldeckungssumme das Zweifache der in der Anlage 2 angegebenen Werte. (3) Beim Umgang mit radioaktiven Abfällen in einer ... Absatz 1 entsprechend; bei der Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe sind die Werte der Anlage 2 Spalte 2 anzuwenden. (5) Die Deckungssumme soll bei der Beförderung den ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
B. v. 06.05.2022 BGBl. I S. 744
Berichtigung AtDeckVNBB ... Sinne des" durch die Wörter „im Sinne von" zu ersetzen. b) In Anlage 2 Spalte 1 Nummer 1 sind die Wörter „genannt werden" durch die Wörter ...
Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966, 2022 BGBl. I S. 15; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194
Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
V. v. 20.01.2022 BGBl. I S. 73, 106
Artikel 1 AtDeckVÄndV Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung ... § 22 werden die folgenden Angaben eingefügt: „Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6". ... die Regeldeckungssumme nach Maßgabe der in der Anlage noch vorhandenen Aktivität nach Anlage 2 Spalte 3. Sofern die Bestimmung der Aktivität wegen der Besonderheit des Einzelfalls nicht ... eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Verordnung zu erfolgen hat." 14. Der Anlage 2 werden die folgenden Anlagen 3 bis 6 angefügt: „Anlage 3 (zu § 8a ...
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034, 2021 I S. 5261; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4646
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4115/v57542.htm