§ 9 - Heimarbeitsgesetz (HAG k.a.Abk.)

G. v. 14.03.1951 BGBl. I S. 191; zuletzt geändert durch Artikel 6i G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 804-1 Heimarbeit
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§ 9 Entgeltbelege


§ 9 wird in 9 Vorschriften zitiert

(1) Wer Heimarbeit ausgibt oder weitergibt, hat den Personen, welche die Arbeit entgegennehmen, auf seine Kosten Entgeltbücher für jeden Beschäftigten (§ 1 Abs. 1 und 2) auszuhändigen. In die Entgeltbücher, die bei den Beschäftigten verbleiben, sind bei jeder Ausgabe und Abnahme von Arbeit ihre Art und ihr Umfang, die Entgelte und die Tage der Ausgabe und der Lieferung einzutragen. Diese Vorschrift gilt nicht für neue Muster, die als Einzelstücke erst auszuarbeiten sind.

(2) An Stelle von Entgeltbüchern (Absatz 1) können auch Entgelt- oder Arbeitszettel mit den zu einer ordnungsmäßigen Sammlung geeigneten Heften ausgegeben werden, falls die oberste Arbeitsbehörde des Landes oder die von ihr bestimmte Stelle dieses genehmigt hat.

(3) Die in Heimarbeit Beschäftigten haben für die ordnungsmäßige Aufbewahrung der Entgeltbelege zu sorgen. Sie haben sie den von der obersten Arbeitsbehörde des Landes bestimmten Stellen auf Verlangen vorzulegen. Diese Verpflichtung gilt auch für die Auftraggeber, in deren Händen sich die Entgeltbelege befinden.

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Zitierungen von § 9 Heimarbeitsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 HAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 HAG Verteilung der Heimarbeit
... die Arbeitsmenge festsetzen, die für einen bestimmten Zeitraum auf einen Entgeltbeleg (§ 9 ) ausgegeben werden darf. Die Arbeitsmenge ist so zu bemessen, daß sie durch eine vollwertige ... herangezogen werden. Für diese Hilfskräfte sind dann weitere Entgeltbelege nach § 9 auszustellen. (4) Aus wichtigen Gründen, insbesondere wenn nach Auskunft der ...
§ 28 HAG
... berührenden Fragen zu erteilen und hierbei auch außer den Entgeltbelegen (§ 9 ) Arbeitsstücke, Stoffproben und sonstige Unterlagen für die Entgeltfestsetzung oder ...
§ 32a HAG Sonstige Ordnungswidrigkeiten
... (§ 7a), die Offenlegung der Entgeltverzeichnisse (§ 8), die Entgeltbelege (§ 9 ) oder die Auskunftspflicht über die Entgelte (§ 28 Abs. 1) zuwiderhandelt,  ...
§ 33 HAG Durchführungsvorschriften (vom 08.11.2006)
... 6 und 7); d) Form, Inhalt, Ausgabe und Aufbewahrung von Entgeltbelegen (§ 9 ). (2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann mit Zustimmung des ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Entgeltfortzahlungsgesetz
Artikel 53 G. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 1065; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 1746
§ 11 EntgFG Feiertagsbezahlung der in Heimarbeit Beschäftigten
... zu zahlen. Das Feiertagsgeld ist jeweils bei der Auszahlung in die Entgeltbelege (§ 9 des Heimarbeitsgesetzes) einzutragen. (4) Übersteigt das Feiertagsgeld, das der ...

Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes
neugefasst durch B. v. 27.01.1976 BGBl. I S. 221; zuletzt geändert durch Artikel 435 V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
§ 10 1. HAGDV Führen von Entgeltbüchern
... Entgeltbeleg im Sinne der §§ 9 , 11 und 28 HAG ist in der Regel ein Entgeltbuch, das die in § 12 vorgeschriebenen Angaben ...
§ 11 1. HAGDV Genehmigung von Entgelt- oder Arbeitszetteln
... Die Ausgabe der in § 9 Abs. 2 HAG vorgesehenen Entgelt- oder Arbeitszettel darf nur genehmigt werden, wenn ihre ... jede Person, die Heimarbeit entgegennimmt, ist ein besonderer Block zu verwenden. Das nach § 9 Abs. 2 HAG vorgeschriebene Sammelheft (Entgeltheft) muß einen festen Umschlag haben. Es ... für die die Vorschriften des Absatzes 2 Satz 1, des Absatzes 3 und des § 9 Abs. 3 HAG gelten, sind im Entgeltbeleg mit Nummern und einem kurzen Hinweis auf den Inhalt ...
§ 12 1. HAGDV Form und Inhalt der Entgeltbelege
... Stelle zugelassenen Entgeltzettel und Entgelthefte müssen außer den im § 9 Abs. 1 HAG geforderten Angaben folgendes enthalten: a) Vor- und Zuname, Geburtsdatum, ...
§ 13 1. HAGDV Aufbewahrung von Entgeltbelegen
... Beschäftigten oder Gleichgestellten aufzubewahren. Sie sind auf Verlangen vorzulegen (§ 9 Abs. 3 HAG). (2) Absatz 1 gilt im Fall des § 11 Abs. 3 entsprechend für den ...


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