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Zitierungen von § 4 Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 EinhRSprG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EinhRSprG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 EinhRSprG Vorlegungsverfahren (vom 01.01.2013)
... des erkennenden Senats erklärt hat, dass er an seiner Rechtsauffassung festhält. § 4 gilt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2418; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 5 RechtsBehEG Änderung des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes
... des erkennenden Senats erklärt hat, dass er an seiner Rechtsauffassung festhält. § 4 gilt entsprechend." 2. § 15 Absatz 1 Satz 1 und 2 wird wie folgt gefasst: ...