Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.10.2007 aufgehoben
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Eingangsformel - Verordnung über amtliche Pässe der Bundesrepublik Deutschland (PassV k.a.Abk.)

V. v. 21.08.2003 BGBl. I S. 1730, 1971; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2386
Geltung ab 01.01.2004; FNA: 210-5-9 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Abs. 6 des Passgesetzes vom 19. April 1986 (BGBl. I S. 537) der zuletzt durch Artikel 7 Nr. 1 Buchstabe c des Gesetzes vom 9. Januar 2002 (BGBl. I S. 361) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt:



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