interne Verweise§ 8 II. BV Baunebenkosten ... für die Kosten von Verwaltungsleistungen, die bei baulichen Änderungen nach § 11 Abs. 4 bis 6 erbracht werden, sind Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 entsprechend anzuwenden. Neben dem ... Hypotheken angesetzt werden. Kosten der Zwischenfinanzierung dürfen, vorbehaltlich des § 11 , nur angesetzt werden, soweit sie auf die Bauzeit bis zur Bezugsfertigkeit entfallen. ...
§ 12 II. BV Inhalt des Finanzierungsplanes ... sind nicht als Finanzierungsmittel auszuweisen. (2) Werden nach § 11 Abs. 1 bis 3 geänderte Gesamtkosten angesetzt, so sind die Finanzierungsmittel auszuweisen, ... die zur Deckung der geänderten Gesamtkosten dienen. (3) Werden nach § 11 Abs. 4 bis 6 die Kosten von baulichen Änderungen den Gesamtkosten hinzugerechnet, so sind die ...
§ 23 II. BV Änderung der Kapitalkosten (vom 30.11.2007) ... für den erlassenen Darlehnsbetrag nicht angesetzt werden. (6) Werden nach § 11 Abs. 4 bis 6 die Kosten von baulichen Änderungen den Gesamtkosten hinzugerechnet, so ...
§ 30 II. BV Änderung der Bewirtschaftungskosten ... nach den in Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkten aufgestellt werden, zu ändern, wenn nach § 11 Abs. 1 bis 3 geänderte Gesamtkosten angesetzt werden; eine Änderung des für die ... seine Bemessung nachhaltig geändert haben. (4) Werden nach § 11 Abs. 4 bis 6 die Kosten von baulichen Änderungen den Gesamtkosten hinzugerechnet, so ...
Zitat in folgenden NormenNeubaumietenverordnung 1970 (NMV 1970)
neugefasst durch B. v. 12.10.1990 BGBl. I S. 2204; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 25.11.2003 BGBl. I S. 2346
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