| A Sicherheitsmaßnahmen | B Schutzstufen | ||
| 2 | 3 | 4 | |
| 1. Arbeiten mit lebensfähigen Organismen müssen in einem System durchgeführt werden, das den Prozeß physisch von der Umwelt trennt | verbindlich | verbindlich | verbindlich |
| 2. Abgase aus dem abgeschlossenen System müssen so behandelt werden, daß: | das Freiwerden minimal gehalten wird | das Freiwerden verhütet wird | das Freiwerden verhütet wird |
| 3. Sammlung von Proben, Hinzufügung von Werkstoffen zu einem abgeschlossenen System und Übertragung lebensfähiger Organismen in ein anderes abgeschlossenes System müssen so durchgeführt werden, daß: | das Freiwerden minimal gehalten wird | das Freiwerden verhindert wird | das Freiwerden verhindert wird |
| 4. Kulturflüssigkeiten dürfen nicht aus dem abgeschlossenen System genommen werden, wenn die lebensfähigen Organismen nicht: | durch erprobte Mittel inaktiviert worden sind | durch erprobte chemische oder physikalische Mittel inaktiviert worden sind | durch erprobte chemische oder physikalische Mittel inaktiviert worden sind |
| 5. Der Verschluß der Kulturgefäße muß so ausgelegt sein, daß: | ein Freiwerden minimal gehalten wird | ein Freiwerden verhütet wird | ein Freiwerden verhütet wird |
| 6. Abgeschlossene Systeme müssen innerhalb kontrollierter Bereiche angesiedelt sein | empfohlen | empfohlen | verbindlich |
| a) Biogefahrenzeichen müssen angebracht werden | empfohlen | verbindlich | verbindlich |
| b) der Zugang muß ausschließlich auf das dafür vorgesehene Personal beschränkt sein | empfohlen | verbindlich | verbindlich über Luftschleuse |
| c) das Personal muß Schutzkleidung tragen | verbindlich | verbindlich | vollständige Umkleidung |
| d) Dekontaminations- und Waschanlagen müssen für das Personal bereitstehen | verbindlich | verbindlich | verbindlich |
| e) das Personal muß vor dem Verlassen des kontrollierten Bereiches duschen | nein | empfohlen | verbindlich |
| f) Abwässer aus Waschbecken und Duschen müssen gesammelt und vor der Ableitung inaktiviert werden | nein | empfohlen | verbindlich |
| g) der kontrollierte Bereich muß entsprechend belüftet sein, um die Luftverseuchung auf einem Mindeststand zu halten | empfohlen | verbindlich, wenn die Infizierung über die Luft erfolgen kann | verbindlich |
| h) der kontrollierte Bereich muß stets in atmosphärischem Unterdruck gehalten werden | nein | empfohlen | verbindlich |
| i) Zu- und Abluft zum kontrollierten Bereich müssen durch Hochleistungsschwebstoff-Filter geführt werden | nein | empfohlen | verbindlich |
| j) der kontrollierte Bereich muß so ausgelegt sein, daß er ein Überlaufen des gesamten Inhalts des abgeschlossenen Systems abblockt | nein | empfohlen | verbindlich |
| k) der kontrollierte Bereich muß versiegelt werden können, um eine Begasung zuzulassen | nein | empfohlen | verbindlich |
| l) Abwasserbehandlung vor der endgültigen Ableitung | inaktiviert durch erprobte Mittel | inaktiviert durch erprobte chemische oder physikalische Mittel | inaktiviert durch erprobte chemische oder physikalische Mittel |