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§ 3 - Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung (RechVersV)

§ 3 Zusammenfassung von Posten



In der

1.
Bilanz (Formblatt 1) können bei den Posten

a)
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (Aktivposten C Nr. II),

b)
Sonstige Kapitalanlagen (Aktivposten C Nr. III),

c)
Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft (Aktivposten E Nr. I),

d)
Andere Rückstellungen (Passivposten G),

e)
Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft (Passivposten I Nr. I)

die mit einer arabischen oder römischen Zahl oder mit einem kleinen Buchstaben versehenen Unterposten, und in der

2.
Gewinn- und Verlustrechnung können bei den Posten

a)
Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen (Formblätter 2 und 4, jeweils Posten Nr. I 5),

b)
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung (Formblatt 2 Posten Nr. I 7, Formblatt 3 Posten Nr.I 9, Formblatt 4 Posten Nr. I 7 und Nr. II 9),

c)
Erträge aus Kapitalanlagen (Formblatt 2 Posten Nr. II 1, Formblatt 3 Posten Nr. I 3, Formblatt 4 Posten Nr. II 3 und Nr. III 2),

d)
Aufwendungen für Kapitalanlagen (Formblatt 2 Posten Nr. II 2, Formblatt 3 Posten Nr. I 10, Formblatt 4 Posten Nr. II 10 und Nr. III 3)

die mit kleinen Buchstaben versehenen Unterposten zusammengefaßt werden, wenn

 
aa)
ihr Betrag für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes im Sinne des § 264 Abs.2 des Handelsgesetzbuchs nicht erheblich ist oder

bb)
dadurch die Darstellung klarer wird; in diesem Fall müssen die zusammengefaßten Posten jedoch im Anhang gesondert ausgewiesen werden.



 

Zitierungen von § 3 RechVersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 RechVersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RechVersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 58 RechVersV Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
... übrigen, soweit diese wegen ihrer Eigenart keine Abweichungen bedingen, 1. § 3 sowie 2. die §§ 4 bis 20, 22 bis 34, 36 bis 50 entsprechend ...
 
Zitat in folgenden Normen

Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung (RechPensV)
V. v. 25.02.2003 BGBl. I S. 246; zuletzt geändert durch Artikel 70 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 40 RechPensV Ordnungswidrigkeiten (vom 12.08.2021)
... a) entgegen § 2 nicht das vorgeschriebene Formblatt anwendet, b) entgegen § 3 , § 4 Abs. 1 oder 2 oder § 36, dieser in Verbindung mit § 54, § 55 oder § ...