Zitierungen von § 61 RechVersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 61 RechVersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RechVersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 62 RechVersV Vereinfachungen (vom 01.01.2016)
... Die in § 61 Abs. 1 bezeichneten Versicherungsunternehmen dürfen abweichend von § 2 1. im ...
§ 64 RechVersV Übergangsvorschriften (vom 13.01.2019)
...  § 61 Abs. 1 Nr. 4 sowie Abschnitt I Nr. 1 und Abschnitt II Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 der Anlage zu § 29 in der vom 1. Januar 2002 an geltenden Fassung sind erstmals auf den ... für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. (8) § 61 in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Sachverständigenprüfverordnung (SachvPrüfV)
V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 760; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.07.2017 BGBl. I S. 3023
§ 1 SachvPrüfV Anwendungsbereich, Prüfungszeitraum (vom 01.08.2017)
... Bundesaufsicht unterliegen und auf die § 341k des Handelsgesetzbuchs nicht anzuwenden ist ( § 61 der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung ) haben ihren Jahresabschluss und ihren Lagebericht durch einen unabhängigen ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)
G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2672
Artikel 3 EbAVUG Änderung der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung
... 1 Nummer 4 bis 7 des Versicherungsaufsichtsgesetzes erlassenen Vorschriften." 2. § 61 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)" wird ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Sachverständigenprüfverordnung (SachvPrüfV)
V. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1456, 1573; aufgehoben durch Artikel 1 Nr. 7 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
§ 1 SachvPrüfV Anwendungsbereich, Prüfungszeitraum
... unterliegen und auf die § 341k des Handelsgesetzbuches nicht anzuwenden ist (§ 61 der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen), haben ihren ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed