Änderung § 25 ElektroG vom 09.05.2013

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§ 25 ElektroG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 09.05.2013 geltenden Fassung
§ 25 ElektroG n.F. (neue Fassung)
in der am 09.05.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1110
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 25 Inkrafttreten


(1) § 6 Abs. 1 Satz 1, § 14 Abs. 1, die §§ 15 und 16 Abs. 1 sowie die §§ 17 bis 22 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) § 5 tritt am 1. Juli 2006 in Kraft.

(Text neue Fassung)

(2) (aufgehoben)

(3) § 12 tritt am 31. Dezember 2006 in Kraft.

(4) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 13. August 2005 in Kraft.



 



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